Klassische Homöopathie
Ich berechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Carolin Schneider
Ich berechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Erstattung der Kosten richtet sich immer nach den Leistungen der Privatkrankenkassen. Der Vergleich lohnt sich!
Die Kostenübernahme von Heilpraktikern wird zum Teil oder auch vollständig von einigen Zusatzversicherungen angeboten.
Heilpraktikerleistungen sind bis zu 80 Prozent beihilfefähig.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen die Kosten des Heilpraktikers meist selbst übernehmen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse!